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Startschuss für neues Förderangebot "Azubiwohnen" in Bayern

Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende

15.02.2024 - München

Startschuss für neues Förderangebot "Azubiwohnen" in Bayern

Auszubildende haben noch nicht so viel Geld in der Tasche, wie ausgelernte Fachkräfte, und tun sich daher oft schwer auf dem Wohnungsmarkt. Besonders, wenn dieser so angespannt ist, wie aktuell. Damit der Ausbildungsberuf nicht schon am bezahlbaren Wohnraum scheitert, bietet der Freistaat ab dem 15. Februar 2024 neue Fördermöglichkeiten für Projekte mit Wohnplätzen für Auszubildende. Das neue Förderangebot bietet ein leistungsfreies Baudarlehen von 45.000 Euro je Wohnplatz bei einer 25-jährigen Belegungsbindung.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die neuen Richtlinien setzen ein wichtiges Signal für das staatliche Engagement im Bereich der Wohnraumversorgung und tragen der großen Bedeutung von Ausbildungsberufen Rechnung.“ Neben gemeinnützigen Trägern richtet sich die Förderung auch an engagierte Arbeitgeber, die so ihr Ausbildungsangebot attraktiver gestalten und Auszubildende gewinnen können.

Die Fördermittel speisen sich aus Mitteln des Bundes und des Freistaats. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Junges Wohnen“ deutschlandweit insgesamt 500 Millionen Euro für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende zur Verfügung. Davon entfallen auf den Freistaat Bayern rund 78 Millionen Euro. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers steuert der Freistaat 38 Millionen Euro aus eigenen Mitteln hinzu.

Das neue Förderangebot bietet ein leistungsfreies Baudarlehen von 45.000 Euro je Wohnplatz bei einer 25-jährigen Belegungsbindung. Die Miete je Wohnplatz beträgt grundsätzlich 260 Euro plus Möblierungszuschlag. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann sie 280 Euro je Wohnplatz plus Möblierungszuschlag betragen. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze an Studierende zu vergeben.

„Nicht nur in Ballungsräumen, auch im ländlichen Raum wird Wohnraum immer teurer. Mit dem neuen Förderangebot leisten wir unseren Teil, dass sich Menschen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn einen kostengünstigen Wohnplatz leisten können und unterstützen damit die Fachkräfte von morgen“, so Bernreiter. „Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für bezahlbare Wohnungen in Bayern und reiht sich nahtlos ein in Maßnahmen des Freistaats wie der Wohnraumförderung für Studierende, unserem Wohnbau-Booster Bayern oder unserem Bayern-Darlehen.“

Eine Übersicht über die Förderung von Wohnraum für Auszubildende und die aktuell geltenden Richtlinien finden Sie hier:

www.azubiwohnen.bayern.de

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende – AzubiR 2024 – vom 25. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 70)

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Canva /AleksandarNakic / Getty Images Signatur / STMB; Atelier Krammer / STMB

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